Muss ich Sitzungen, die wegen Krankheit oder eines Feiertags ausfallen, nachholen?
Generell müssen Sitzungen, die aufgrund von Krankheit, sonstiger Abwesenheit oder von Feiertagen nicht stattfinden, nachgeholt oder vorgezogen werden. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen: (a) Die Sitzung kann zu einem anderen Zeitpunkt abgehalten werden; Uta Wolfsdorf im Sekretariat des SLI, 1. OG, wird Ihnen ggf. bei der Suche nach einem Raum behilflich sein. Möglich ist natürlich auch ein sinnvolles Alternativprogramm (etwa der Besuch einer Kinovorstellung, bei der fremdsprachliche Filme im Original gezeigt werden). (b) Die verlorene Unterrichtszeit kann durch Verlängerung der übrigen Sitzungen aufgeholt werden (etwa durch dreimalige Verlängerung 16.00 bis 18.00 statt 16.15 bis 17.45 als Ersatz für eine 90minütige Sitzung). (c) Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, sich von einer geeigneten Lehrkraft vertreten zu lassen. Vertretungen werden aber vom SLI weder organisiert noch bezahlt.