Informationen zur Kursanmeldung
FAQ - Häufig gestellte Fragen/Frequently Asked Questions
Gibt es bestimmte Fristen? (Registration/Widerruf/Umbuchung)
Welches Sprachniveau habe ich?
Zeugnisse, ECTS Punkte, Fehlzeiten
Kann ich einen Kurs als BOK anrechnen lassen?
Wer kann teilnehmen?
Jeder, der eine Sprache lernen oder vertiefen möchte, kann an den Sprachkursen (-G) des SprachLehrInstituts teilnehmen.
Welche Kurstypen gibt es?
Reguläre Sprachkurse:
Es gibt Sprachkurse mit 2, 4 oder 6 SWS (SWS= Semesterwochenstunden), die ein Semester dauern.
Kompaktkurse:
Ein Kompaktkurs dauert 4 SWS für ein halbes Semester: Der Kompaktkurs I findet in der ersten Semesterhälfte statt, der darauf aufbauende Kompaktkurs II in der zweiten Semesterhälfte.
Intensivkurse: Finden i.d.R. zwei Wochen lang täglich während der vorlesungsfreien Zeit statt, dies entspricht i.d.R. 2 SWS. Diese Kurse können nicht im BOK - Bereich angerechnet werden.
Wie viel kosten die Kurse?
Alle mit einem (-G) markierten Kurse sind kostenpflichtig.
Die Kursgebühren richten sich nach der Anzahl an Semesterwochenstunden (SWS).
Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier: Kurs- und Prüfungsgebühren
Achtung: 25% Ermäßigung für BAföG / DAAD / MWK BaWü
Studierende, die sich als BAföG-Empfänger anmelden, sind verpflichtet, eine Kopie ihres aktuellen (!) BAföG-Bescheids zeitnah – spätestens 4 Wochen nach Kursbeginn – im SLI abzugeben, andernfalls wird die komplette Kursgebühr zur Zahlung fällig! (Sie können Ihren BAföG-Bescheid auch gescannt per E-Mail schicken.)
Ausländische Studierende, die vom MWK BaWü, dem DAAD oder einer anderen als gemeinnützig anerkannten Institution eine Studienbeihilfe erhalten, können einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen. Der Antrag ist spätestens eine Woche nach Anmeldung unter Vorlage geeigneter Nachweise in der Verwaltung des SLI zu stellen!
Wie kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung zu allen Kursen erfolgt online über „Reservix“. Den Link zur Anmeldung finden Sie in der Kursbeschreibung im Vorlesungsverzeichnis
(-> Philologische Fakultät -> Sprachlehrinstitut -> gewünschter Kurs).
Wie kann ich bezahlen?
Die Online-Anmeldung erfolgt per Rechnung/Vorkasse. Sie erhalten direkt nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung per Email und sind verbindlich zum Kurs angemeldet.
Bitte überweisen Sie die Kursgebühr umgehend auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto. Um Ihre Zahlung korrekt zuordnen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den auf der Anmeldebestätigung angegebenen Verwendungszweck angeben.
Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen ein Ticket mit den Veranstaltungsdaten per Email zu. Um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, ist das Ticket jedoch nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung unabhängig vom Zahlungseingang verbindlich ist. Stornierungen müssen unbedingt schriftlich erfolgen! Bitte beachten Sie die Stornierungsbedingungen!
Wie kann ich mich wieder abmelden?
Stornierungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldung ohne Angabe von Gründen möglich. Diese Regelung gilt für alle Anmeldungen, die bis zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt sind. Anmeldungen, die ab zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgen, sind absolut verbindlich. In diesen Fällen kann die Stornierung nur erfolgen, wenn der Platz an eine/n Teilnehmer/in der Warteliste weitervergeben werden kann.
Alle Stornierungen müssen unbedingt schriftlich erfolgen. Gerne per Email an: info@sli.uni-freiburg.de
Bitte beachten Sie, dass Nicht-Zahlung und/oder Nicht-Teilnahme Sie nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung entbindet.
Sollten Sie erst nach Ablauf der Stornofrist feststellen, dass Sie einen Kurs nicht belegen können, kontaktieren Sie uns bitte trotzdem. Wir versuchen in jedem Fall Ihnen weiterzuhelfen!
Welche Fristen gibt es? - Anmeldung - Rücktritt vom Kurs - Umbuchung
Anmeldefristen ( Beginn der Online-Anmeldung)
Anfang März für Kurse im Sommersemester
Anfang September für Kurse im Wintersemester
=> Bitte melden Sie sich möglichst bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn an. Die Anmeldung ist danach zwar noch möglich, aber Kurse, die die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern in der Woche vor Kursbeginn nicht erreichen, werden abgesagt!!! Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall umgehend erstattet.
Stornofristen
- Anmeldungen bis zwei Wochen vor Kursbeginn: Sie können ihre Anmeldung innerhalb einer Woche nach Anmeldung, jedoch ausschließlich schriftlich stornieren.
- Anmeldung ab zwei Wochen vor Kursbeginn: Ihre Anmeldung ist verbindlich und kann nicht storniert werden
- Auch wenn Sie nicht zu dem von Ihnen gebuchten Kurs erscheinen, wird die Kursgebühr fällig! Bitte informieren Sie uns daher unbedingt schriftlich, wenn Sie den Kurs nicht belegen können. Wir versuchen gerne Ihnen weiterzuhelfen!
Umbuchung
- Falls Sie einen Kurs gebucht haben, der nicht passt, versuchen wir gerne, Sie in einen anderen Kurs umzubuchen. Bitte kommen Sie möglichst umgehend, jedoch spätestens nach der 2. Sitzung ins Sekretariat (Universitätsstr. 5, täglich von 10-13 Uhr) oder kontaktieren Sie uns per Email (info@sli.uni-freiburg.de).
- Um Fehlbuchungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vor der Anmeldung einen Einstufungstest zu machen (siehe Einstufung).
Einstufung - welches Sprachniveau habe ich?
Alle Kurse orientieren sich am Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. In der Kursbeschreibung finden Sie das jeweilige Eingangsniveau des Kurses.
Sie wissen nicht genau welches Sprachniveau Sie haben?
Das Sprachlabor bietet Ihnen die Möglichkeit, einen kostenlosen computerbasierten Einstufungstests („Dialang-Test“) durchzuführen. Gehen Sie ins Selbstlernzentrum des Sprachlabors (KG I – 1032) und fragen Sie einfach nach. Dort wird Ihnen gerne weitergeholfen.
Falls es für Ihre Sprache keinen Test gibt, wenden Sie sich an das Sekretariat im SLI.
Nachweise, ECTS Punkte, Fehlzeiten
Nachweise:
Sie erhalten einen Teilnahmeschein, wenn Sie regelmäßig am Kurs teilgenommen und die erlaubten Fehlzeiten nicht überschritten haben. Für einen benoteten Schein müssen Sie zusätzlich die erforderlichen Leistungsanforderungen (kursspezifisch, z.B. Klausur) erbringen.
Fehlzeiten:
- Sommersemester: 2 Sitzungen
- Wintersemester: 3 Sitzungen
- 2-wöchige Intensivkurse: 2 Termine
Semesterkurse:
Je nach Semesterwochenstunden (SWS) und Leistung
- 2 SWS: Teilnahmeschein; benoteter Schein (2 - max. 4 ECTS-Punkte)
- 4 SWS: Teilnahmeschein; benoteter Schein (4 - max. 8 ECTS-Punkte)
Intensivkurse in der vorlesungsfreien Zeit:
Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten Sie einen Schein mit max. 2 ECTS-Punkten. Die 2-wöchigen Intensivkurse können i.d.R. nicht als Studienleistung anerkannt werden!
Kann ich meinen Kurs im BOK-Bereich anrechnen lassen?
Seit SoSe 2011 können einige der gebührenpflichtigen Semesterkurse (G-Kurse) des Sprachlehrinstituts bei Gleichwertigkeit als Studienleistung im externen BOK-Bereich anerkannt werden.
Eine Übersicht über das Angebot im BOK Bereich "Fremdsprachen" am ZfS und die entsprechend als gleichwertig anerkannten Kurse am SLI finden Sie HIER.
Verbuchung der ECTS-Punkte:
B.A.-Studierende weisen die erfolgreiche Teilnahme durch die Vorlage von Kopien der entsprechenden Leistungsnachweise der Gemeinsamen Kommission/Frau Ehinger nach: per Post (Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 79085 Freiburg) oder Hausbriefkasten (vor dem Dienstgebäude, links vor der Haustür).
B.Sc-Studierende weisen die erfolgreiche Teilnahme durch die Vorlage von Kopien der entsprechenden Leistungsnachweise dem ZfS nach: per Briefkasteneinwurf (Universitätsstr. 9, 1. OG) oder durch persönliche Abgabe im Rahmen der Öffnungszeiten.
Bitte fragen Sie im Zweifelsfall direkt beim Zentrum für Schlüsselfqualifikationen (ZfS) nach, ob der von Ihnen gewählte Kurs angerechnet werden kann oder nicht und beachten Sie bitte auch die entsprechenden Informationen auf den Seiten des ZfS.
Die Intensivkurse in der vorlesungsfreien Zeit können nicht als Studienleistung im externen BOK-Bereich anerkannt werden.
Noch Fragen?
Unter Kontakt & Sprechzeiten finden Sie alle AnsprechpartnerInnen. Administrative Fragen richten Sie bitte an das Sekretariat, inhaltliche Fragen zu den Kursen können Sie gerne auch direkt mit den entsprechenden FachbereichsleiterInnen und/oder DozentInnen klären.