Infos zur Anmeldung
Wichtige Informationen zur Anmeldung
Welche Fristen gibt es? (Anmeldung/Rücktritt/Umbuchung)
Einstufung – welches Sprachniveau habe ich?
Nachweise, ECTS Punkte, Fehlzeiten
Kann ich meinen Kurs im BOK-Bereich anrechnen lassen?
Jeder kann an den gebührenpflichtigen Sprachkursen (-G) des Sprachlehrinstituts teilnehmen.
Alle mit einem –G gekennzeichneten Kurse sind gebührenpflichtig.
Die Kursgebühren richten sich nach der Anzahl der Semester-Wochen-Stunden (SWS) eines Kurses, es gibt außerdem verschiedene Preisstufen.
Eine detaillierte Übersicht über alle Kurs- und Prüfungsgebühren finden Sie hier:
Achtung:
Studierende, die sich als BaföG-Empfänger anmelden, sind verpflichtet, eine Kopie ihres BaföG-Bescheids zeitnah – spätestens 4 Wochen nach Kursbeginn – im SLI abzugeben, andernfalls wird die komplette Kursgebühr zur Zahlung fällig!
Ausländische Studierende, die vom MWK BaWü, dem DAAD oder einer anderen als gemeinnützig anerkannten Institution eine Studienbeihilfe erhalten, können einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen. Der Antrag ist spätestens eine Woche nach Anmeldung unter Vorlage geeigneter Nachweise in der Verwaltung des SLI zu stellen!
Die Anmeldung zu allen Kursen erfolgt online über „Reservix“. Den Link zur Anmeldung finden Sie in der Kursbeschreibung im Vorlesungsverzeichnis
(-> Philologische Fakultät -> Sprachlehrinstitut -> gewünschter Kurs).
Hier nochmal Schritt-für Schritt: Anmeldung „Schritt für Schritt“ .pdf
Die Kursgebühr wird per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Lastschrifteinzüge erfolgen i.d.R. am Monatsanfang. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto gedeckt ist. Anfallende Rücklastschriftgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Sollte der Kursbeginn vor dem Abbuchungstermin liegen, ist Ihre Anmeldung trotzdem gültig und Sie können teilnehmen.
Anmeldefristen ( Beginn der Online-Anmeldung)
o Für Kurse im Sommersemester: Ab 1. Februar
o Für Kurse im Wintersemester: Ab 1. August
=> Bitte melden Sie sich bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn an. Die Anmeldung ist danach zwar noch möglich, aber Kurse, die die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern in der Woche vor Kursbeginn nicht erreichen, werden abgesagt!!! Bereits eingezogene Gebühren werden dann zurückerstattet.
Stornofristen
o Sie können ihre Anmeldung innerhalb einer Woche nach Anmeldung schriftlich stornieren. Sie erhalten entweder ihr Geld zurück oder können einen anderen Kurs buchen. Die Stornofrist endet in jedem Fall eine Woche VOR Kusbeginn.
o Nach Kursbeginn ist die Erstattung der Kursgebühr leider nicht mehr möglich!
o Auch wenn Sie nicht zu dem von Ihnen gebuchten Kurs erscheinen, wird die Kursgebühr fällig! Bitte informieren Sie uns daher unbedingt schriftlich, wenn Sie den Kurs nicht belegen können.
Umbuchung
o Falls Sie einen Kurs gebucht haben, der nicht passt, versuchen wir, Sie in einen anderen Kurs umzubuchen. Bitte kommen Sie spätestens nach der 2. Sitzung ins Sekretariat (Universitätsstr. 5, täglich von 9 – 12 Uhr) oder kontaktieren Sie uns per Email (info@sli.uni-freiburg.de).
o Um Fehlbuchungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vor der Anmeldung einen Einstufungstest zu machen (siehe Einstufung).
Alle Kurse orientieren sich am Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. In der Kursbeschreibung finden Sie das jeweilige Eingangsniveau des Kurses.
Sie wissen nicht genau welches Sprachniveau Sie haben?
Das Sprachlabor bietet Ihnen die Möglichkeit, einen kostenlosen computerbasierten Einstufungstests („Dialang-Test“) durchzuführen. Gehen Sie ins Selbstlernzentrum des Sprachlabors (KG I – 1032) und fragen Sie einfach nach. Dort wird Ihnen gerne weitergeholfen.
Falls es für Ihre Sprache keinen Test gibt, wenden Sie sich an das Sekretariat im SLI.
Nachweise:
Sie erhalten einen Teilnahmeschein, wenn Sie regelmäßig am Kurs teilgenommen und die erlaubten Fehlzeiten nicht überschritten haben. Für einen benoteten Schein müssen Sie zusätzlich die erforderlichen Leistungsanforderungen (Kursspezifisch, z.B. Klausur) erbringen.
Fehlzeiten:
- Sommersemester: 2 Sitzungen
- Wintersemester: 3 Sitzungen
- 2-wöchige Intensivkurse: 2 Termine
ECTS - Punkte:
Semesterkurse:
Je nach Semesterwochenstunden (SWS) und Leistung
- 2 SWS: max. 2 Punkte (Teilnahmeschein)
max. 4 Punkte (benoteter Schein)
- 4 SWS: max. 4 Punkte (Teilnahmeschein)
max. 8 Punkte (benoteter Schein)
Intensivkurse in der vorlesungsfreien Zeit:
Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten Sie einen Schein mit 2 ECTS-Punkten. Die 2-wöchigen Intensivkurse können nicht als Studienleistung anerkannt werden!
Seit SoSe 2011 können gebührenpflichtigen Semesterkurse (G-Kurse) des Sprachlehrinstituts bei Gleichwertigkeit als Studienleistung im externen BOK-Bereich anerkannt werden.
Eine Übersicht über das Angebot im BOK Bereich "Fremdsprachen" am ZfS und die entsprechend als gleichwertig anerkannten Kurse am SLI finden Sie HIER
Bitte fragen Sie im Zweifelsfall direkt beim Zentrum für Schlüsselfqualifikationen (ZfS) nach, ob der von Ihnen gewählte Kurs angerechnet werden kann oder nicht und beachten Sie bitte auch die entsprechenden Informationen auf den Seiten des ZfS.
Die Intensivkurse in der vorlesungsfreien Zeit können nicht als Studienleistung im externen BOK-Bereich anerkannt werden.
Unter Kontakt & Sprechzeiten finden Sie alle AnsprechpartnerInnen. Administrative Fragen richten Sie bitte an das Sekretariat, inhaltliche Fragen zu den Kursen können Sie gerne auch direkt mit den entsprechenden FachbereichsleiterInnen und/oder DozentInnen klären.